Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebe-dingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ERLEBNIS SCHWEIZ (ECH) und sind ein integrierter Bestandteil Ihrer Gruppenreisen-Vereinbarung mit der Veranstalterin. Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und ECH gehen diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen vor.

1. Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die gewünschte Leistung gemäss Ausschreibung und/oder Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Kunde trägt die allfälligen Mehrkosten, welche durch Zusatzleistungen entstehen.

2. Offerte

Zur Erstellung Ihrer Offerte erheben wir folgende Gebühren:

2.1 Standardofferte auf unserer Homepage

herunterladen oder bei Standardangeboten bei einem unserer Berater einholen kostenlos

2.2 *Provisorische Reservation bei Standardangeboten *CHF 100.–

2.3 *Schutzgebühr pro massgeschneiderte

Offerte bei Standardangeboten (inkl. provisorischer Reservation) ab *CHF 120.–

*Die Gebühr für die provisorische Reservation oder die Schutzgebühr für die massgeschneiderte Offerte wird Ihnen bei definitiver Buchung wieder gutgeschrieben.

Alle Leistungen und Daten nach Verfügbarkeit. Die Optionsfrist bei einer provisorischen Reservation beträgt 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ohne Ihre definitive Buchung verfällt nach Ablauf der Frist Ihr Anspruch auf die Leistungen und auf eine Rückerstattung der Optionsgebühr. ECH kann die Schutzgebühr erhöhen. Die Schutzgebühr wird Ihnen bei einer definitiven Buchung ebenfalls wieder gutgeschrieben. (2.2 und 2.3 nicht gültig bei Preisknüllern 2010)

3. Buchung

Sie können Ihre Buchung schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen. Der Vertrag zwischen Ihnen und ECH kommt mit Ihrem Leistungsauftrag, d.h. durch Annahme der 
Offerte zustande. Ihr Auftrag via E-Mail ist ebenfalls rechtsgültig.

3.1 Buchung eines Katalogangebotes kostenlos

3.2 Für Buchungen aus dem Angebot 10+1 Preisknüller 2010 erheben wir eine Beratungs- und Servicegebühr von CHF 25.– pro Auftrag.

3.3 Buchung eines massgeschneiderten Ausflugs oder Anlasses, Dossiergebühr pro Person CHF 5.–

4. Preise

Die Preise ersehen Sie aus der Ausschreibung resp. der Offerte. Beachten Sie den Punkt «Inbegriffene Leistungen». Alle Preise (auch die in den vorliegenden AGBs aufgeführten) verstehen sich in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist.

4.1 Preiserhöhung

In folgenden Ausnahmefällen kann ECH die vereinbarten Preise nachträglich erhöhen:

a) Nachträgliche Preiserhöhungen bei einzelnen Leistungspreisen

b) Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Treibstoffzuschläge, Mehrwertsteuersatz)

c) Wechselkursänderungen

ECH informiert den Kunden spätestens 22 Tage vor dem Eventbeginn über die Preiserhöhung. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Punkt 9.3 genannten Rechte zu. ECH ist berechtigt, die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen bleiben ausgeschlossen.

5. Zusätzliche Serviceleistungen

Zusätzlich zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen bietet ECH gegen Entgelt folgende Serviceleistungen an:

5.1 Teilnahme an Ihren Meetings für die Präsentation oder Koordination Ihres Events

Entschädigung pro Arbeitsstunde: CHF 100.–

Entschädigung pro Fahrstunde an Ihren Meetingort und zurück: CHF 50.–

5.2 Reiseleitung ½ Tag CHF 275.–

5.3 Reiseleitung 1 Tag CHF 550.–

Die Preise für die oben erwähnten Serviceleistungen verstehen sich zuzüglich Spesen. Bitte beachten Sie, dass unsere Reisen üblicherweise unbegleitet sind. Bei diversen Führungen und begleiteten Aktivitäten im Angebot werden Sie von den Guides vor Ort empfangen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Beträgt Ihr Auftragsvolumen bis zu CHF 20000.–, gewähren wir Ihnen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Sie bezahlen erst nach dem Anlass!

6.2 Beträgt Ihr Eventbudget mehr als CHF 20000.–, 
verlangt ECH eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags abzüglich CHF 20000.– bei Vertragsabschluss oder nach Absprache in maximal drei Raten. Nach Ihrem Event erhalten Sie eine detaillierte Schlussabrechnung mit Gesamtsaldo, abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen. ECH behält sich das ausdrückliche Recht vor, andere Zahlungsbedingungen zu stellen.

6.3 Buchen Sie ein Angebot aus dem Preisknüller 2010--Angebot, verlangt ECH eine Vorauszahlung des Gesamtbetrages.

6.4 Nicht oder verspätet geleistete Zahlungen

Erhält ECH die Vorauszahlungen nicht termingerecht, ist ECH berechtigt, die Leistungen zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Annullationskosten werden gemäss der Punkte 7 resp. 8 dieser AGBs beim Kunden eingefordert.

7. Totalannullation durch den Kunden

Die Totalannullation Ihres Vertrags hat schriftlich (per eingeschriebenen Brief) zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente unbedingt beizulegen. Die Annullierung Ihres Vertrags wird erst nach lückenlosem -Erhalt der oben erwähnten Dokumente -rechtsgültig. Massgebend zur Beachtung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Ihrer Buchungsstelle während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

Bei einer Totalannullation des Kunden verrechnet ECH folgende Annullationskosten:

7.1 Halbtages- oder Eintagesprogramm,

Gebühr CHF 200.–

Zuzüglich folgender Annullationskosten:

60–15 Tage vor Aktivitätsbeginn 10%

14–08 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%

07–02 Tage vor Aktivitätsbeginn 80%

01–00 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%

7.2 Mehrtagesprogramm,

Gebühr CHF 200.–

Zuzüglich folgender Annullationskosten:

60–22 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%

21–08 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%

07–02 Tage vor Aktivitätsbeginn 80%

01–00 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%

Die Annullationskosten berechnen sich in % des aktuellen Gesamtauftragsvolumens zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Totalannul-l-ation.

Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden weiterverrechnet.

7.3 Preisknüller 2010

Gebühr CHF 300.–

Zuzüglich folgender Annullationskosten:

60–30 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%

29–00 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%

8. Teilannullation durch den Kunden (Teilnehmerzahl- oder Programmänderung)

Wichtig: Wenn Sie Änderungen vornehmen, müssen Sie Ihre Buchungsstelle schriftlich informieren. Unser Reiseberater wird Ihnen die Änderung schriftlich bestätigen. Massgebend zur Beachtung des Änderungs- oder Teil-annulla-tionsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

8.1 Teilannullation durch Teilnehmerzahländer-ung bei Standardangeboten

Die erste Teilnehmerzahländerung bis 15 Tage vor der Reise ist kostenlos, sofern die neu -gültige Teilnehmerzahl max. 10% von der -ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl abweicht. Teilnehmerzahlerhöhungen sind jederzeit kostenlos möglich.

Gebühr pro weitere Teilnehmerzahländerung CHF 50.–

Pro annullierte Person werden die Annullationskosten gemäss Ziffer 7.1 und 7.2 dieser AGB verrechnet. Entscheidend für die Berechnung der Kosten ist der durchschnittliche Personenpreis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Annullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden weiterverrechnet.

Teilnehmerzahländerung bei Preisknüller 2010-Angeboten

Eine Teilnehmerzahländerung ist nach Ihrer Buchung wie folgt möglich:
Teilnehmerzahlreduktion 100% Anullationskosten

Teilnehmerzahlerhöhung ist bis 5 Arbeitstage vor dem Anlass zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– pro Person möglich.

8.2 Teilannullation durch Programmänderung

Bei einer Auftrags-/Programmänderung nach Bestätigung verrechnen wir folgende Gebühren:

Programm- oder Datumsänderung durch den Kunden pro Änderung CHF 50.–

Zusätzlich verrechnet ECH die annullierten Leistungen gemäss Punkt 7.1 und 7.2 dieser AGB, sofern die Programm- oder Datumsänderung später als 61 Tage vor dem Anlass gemeldet wird.

8.3 Versäumnis, späterer Antritt, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch, welche durch den Kunden verursacht werden

In diesen Fällen trägt der Kunde, nebst den Annullationskosten gemäss Ziffer 7, die zusätzlich entstehenden Mehrkosten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

9. Programmänderung durch ECH

9.1 vor Vertragsabschluss

ECH behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

9.2 nach Vertragsabschluss

ECH behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. ECH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.

9.3 Ihre Rechte bei einer Vertragsänderung nach Vertragsabschluss

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Arrangementspreises, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.

b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt -unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich -zurücktreten.

c) ECH bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung innert der oben erwähnten Frist zukommen, so stimmen Sie der Änderung zu.

9.4 Ihre Rechte bei Programmänderung und Leistungsausfällen während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen ECH eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten und dem effektiven Preis der erbrachten Dienstleistungen.

10. Annullation durch ECH

10.1 Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl

Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die ausgeschriebene Mindest-Teilnehmerzahl, so kann die Reise unter Umständen dennoch durchgeführt werden. Der Entscheid steht alleine ECH zu.

ECH stellt in jedem Fall die Mindestanzahl Teilnehmer gemäss Ausschreibung resp. Bestätigung in Rechnung. ECH ist jedoch berechtigt, aus Sicherheitsgründen sowie aus technischen oder logistischen Gründen die Leistungserbringung zu verweigern. Dem Kunden steht diesfalls kein Rückerstattungsrecht zu und es ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.

10.2 ECH ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu gibt. Schadenersatzforderungen bleiben in diesem Fall ausgeschlossen.

10.3 Streiks, höhere Gewalt

Wird die Reise oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann ECH die Reise oder Teile davon absagen oder vorzeitig abbrechen. In einem solchen Fall orientiert Sie ECH so rasch als möglich und bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. ECH kann bei Absage Ihres Programms in solchen Fällen die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Rechnung stellen.

11. Versicherung

ECH empfiehlt Ihnen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

12. Haftung

Allgemeines: ECH vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es dem Veranstalter nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. ECH ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Wir erfüllen die von der Stiftung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz und Solvenz.

12.1 Sach- und Vermögensschäden

Die Haftung von ECH bei Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

12.2 Personenschäden

Für Personenschäden, welche Folge der Nichterfüllung oder einer ungenügenden Erfüllung des Vertrages sind, haftet ECH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die -Schäden durch andere Dienstleistungsträger verursacht wurden, steht ECH das alleinige Regressrecht gegen diese zu.

12.3 Haftungsausschlüsse

In folgenden Fällen ist jede Haftung von ECH ausgeschlossen:

a) Leichtes Verschulden von ECH und deren Hilfspersonal.

b) Bei Leistungserbringung durch Drittleister: ECH ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu -nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. ECH haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.

c) Bei Versäumnissen des Kunden vor oder während der Reise.

d) Bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnissen eines Vierten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.

e) Bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, welches ECH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

f) Besondere Veranstaltungen können mit -besonderen Risiken verbunden sein oder -besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von ECH ausgeschlossen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ECH ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen ECH/Aare Seeland mobil AG wird als Gerichtsstand Biel-Bienne vereinbart.


Nidau, Januar 2010

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