Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihren Ausflug oder Event mit ERLEBNIS SCHWEIZ planen! Die Aare Seeland mobil AG bietet unter der Marke ERLEBNIS SCHWEIZ Gruppenausflüge und Events in der Schweiz an. Im Folgenden wird die Veranstalterin auch ERLEBNIS SCHWEIZ genannt.Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ERLEBNIS SCHWEIZ und sind ein integrierter Bestandteil Ihrer Gruppenreisen-Vereinbarung mit der Veranstalterin. Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und ERLEBNIS SCHWEIZ gehen diesen Allgemeinen Vertrags- und Reiebedingungen vor.
1. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die gewünschte Leistung gemäss Ausschreibung und/oder Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Kunde trägt die allfälligen Mehrkosten, welche durch Zusatzleistungen entstehen.2. Offerte
Zur Erstellung Ihrer Offerte erheben wir folgende Gebühren:
2.1 Standardofferte auf unserer Homepage herunterladen oder bei einem unserer Reiseberater einholen: kostenlos
2.2 Provisorische Reservation: CHF 100.00
2.3 Schutzgebühr pro massgeschneiderte Offerte (inklusive provisorische Reservation): ab CHF 120.00
2.4 Programmänderung Ihrer provisorischen Reservation: CHF 20.00. Die Gebühr für die provisorische Reservation oder Schutzgebühr für die massgeschneiderte Offerte wird Ihnen bei definitiver Buchung wieder gutgeschrieben
Einen kostenlosen Programmbeschrieb unserer Katalogs-angebote erhalten Sie auf unserer Homepage www.erlebnis-schweiz.com oder auf Anfrage in unserem Reisebüro. Alle Leistungen und Daten nach Verfügbarkeit. Die Optionsfrist bei einer provisorischen Reservation beträgt 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ohne Ihre definitive Buchung verfällt nach Ablauf der Optionsfrist Ihr Anspruch auf die Leistungen und auf eine Rückerstattung der Optionsgebühr. Die Schutzgebühr für die massgeschneiderte Offerte beinhaltet die provisorische Reservation und wird auch erhoben, wenn der Kunde spezielle Zusatzangebote zu einem Katalogsangebot wünscht. ERLEBNIS SCHWEIZ kann die Schutzgebühr erhöhen. Die Schutzgebühr wird Ihnen bei einer definitiven Buchung ebenfalls wieder gutgeschrieben.
3. Buchung
Sie können Ihr Programm schriftlich, telefonisch oder persönlich buchen. Der Vertrag zwischen Ihnen und ERLEBNIS SCHWEIZ kommt mit Ihrem Leistungsauftrag, d,h. durch Annahme der Offerte zustande. Ihr Auftrag via E-Mail ist ebenfalls rechtsgültig. Unsere Buchungsgebühren:
3.1 Buchen eines Katalogsangebotes: kostenlos
3.2 Buchung eines massgescheiderten Ausflugs oder Events, Dossiergebühr pro Person: CHF 5.00
4. Preise
Die Preise ersehen Sie aus der Ausschreibung, resp. der Offerte. Beachten Sie den Punkt „Inbegriffene Leistungen“. Alle Preise (auch die in den vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen aufgeführten) verstehen sich in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist.
4.1 Preiserhöhung
In folgenden Ausnahmefällen kann ERLEBNIS SCHWEIZ die vereinbarten Preise nachträglich erhöhen:
4.1.1 Nachträgliche Preiserhöhungen bei einzelnen Leistungspreisen
4.1.2 Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Treibstoffzuschläge, Mehrwertsteuersatz)
4.1.3 Wechselkursänderungen
ERLEBNIS SCHWEIZ informiert den Kunden spätestens 22 Tage vor dem Reise-, resp. Eventbeginn über die Preiserhöhung. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Punkt 9.3 genannten Rechte zu. ERLEBNIS SCHWEIZ ist berechtigt, die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen bleiben ausgeschlossen.
5. Zusätzliche Serviceleistungen
Zusätzlich zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung bietet ERLEBNIS SCHWEIZ gegen Entgeld folgende Serviceleistungen an:
5.1 Teilnahme an Ihren Meetings für die Präsentation oder Koordination Ihres Ausflugs oder Events:
5.1.1 Entschädigung pro Arbeitsstunde: CHF 100.00
5.1.2 Entschädigung pro Fahrstunde an Ihren Meetingort und zurück: CHF 50.00
5.2 Reiseleitung ½ Tag: CHF 275.00
5.3 Reiseleitung 1 Tag: CHF 550.00
Die Preise für die obenerwähnten Serviceleistungen verstehen sich zuzüglich Spesen. Bitte beachten Sie, dass unsere Reisen üblicherweise unbegleitet sind. Bei diversen Führungen und begleiteten Aktivitäten im Angebot werden Sie von den Guides vor Ort empfangen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Beträgt Ihr Auftragsvolumen bis zu CHF 20'000, gewähren wir Ihnen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Sie bezahlen erst nach dem Anlass!
6.2 Beträgt Ihr Ausflugs- oder Eventbudget mehr als CHF 20'000, verlangt ERLEBNIS SCHWEIZ eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags abzüglich CHF 20'000 bei Vertragsabschluss oder nach Absprache in maximal drei Raten. Nach Ihrem Ausflug erhalten Sie eine detaillierte Schlussabrechnung mit Gesamtsaldo, abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen. ERLEBNIS SCHWEIZ behält sich das ausdrückliche Recht vor, andere Zahlungsbedingungen zu stellen.
6.3 Nicht oder verspätet geleistete Zahlungen
Erhält ERLEBNIS SCHWEIZ die Vorauszahlungen nicht termingerecht, ist die Veranstalterin berechtigt, die Leistungen zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Annullationskosten werden gemäss der Punkte 7 resp. 8 dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen beim Kunden eingefordert.
7. Totalannullation durch den Kunden
Die Totalannullation Ihres Vertrags hat schriftlich (per einge-schriebener Brief) zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramm/Bestätigung, Billete, Tickets, Gutscheine, etc.) unbedingt beizulegen. Die Annullierung Ihres Vertrags wird erst nach lückenlosem Erhalt der obenerwähnten Dokumente rechtsgültig. Massgebend zur Beachtung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Bei einer Totalannullation des Kunden verrechnet ERLEBNIS SCHWEIZ folgende Annullationskosten:
7.1 Halbtages- oder Eintagesprogramm, Gebühr: CHF 120.00. Zuzüglich folgender Annullationskosten:
7.1.1 27-15 Tage vor Aktivitätsbeginn: 10%
7.1.2 14-08 Tage vor Aktivitätsbeginn: 30%
7.1.3 07-02 Tage vor Aktivitätsbeginn: 80%
7.1.4 01-00 Tage vor Aktivitätsbeginn: 100%
7.2 Mehrtagesprogramm, Gebühr: CHF 120.00. Zuzüglich folgender Annullationskosten:
7.2.1 27-22 Tage vor Aktivitätsbeginn: 30%
7.2.2 21-08 Tage vor Aktivitätsbeginn: 50%
7.2.3 07-02 Tage vor Aktivitätsbeginn: 80%
7.2.4 01-00 Tage vor Aktivitätsbeginn: 100%
Die Annullationskosten berechnen sich in % des aktuellen Gesamtauftragsvolumens zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Totalannullation.
8. Teilannullation durch den Kunden (Teilnehmerzahl- oder Programmänderung)
Wichtig: Wenn Sie Änderungen vornehmen (z.B. in der Teilnehmerzahl oder im Reiseprogramm) müssen sie ihre Buchungsstelle schriftlich informieren. Unser/e Reiseberater/in wid ihnen die Änderung schriftlich bestätigen. Massgebend zur Beachtung des Änderungs- oder Teilannullationsdaturms, ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle, während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
8.1 Teilannullation durch Teilnehmerzahländerung
Die erste Teilnehmerzahländerung bis 15 Tage vor der Reise ist kostenlos, sofern die neu gültige Teilnehmerzahl max. 10% von der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl abweicht.
8.1.1 Gebühr pro weitere Teilnehmerzahländerung: CHF 50.00
Pro annullierte Person, welche 10% der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl übersteigt und/oder später als 15 Tage vor dem Anlass gemeldet wird, berechnen wir nebst der obenerwähnten Gebühr die Kosten gemäss Punkt 7.1 und 7.2 dieser AGB. Entscheidend für die Berechnung der Kosten ist der durchschnittliche Personenpreis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Annullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden weiterverrechnet.
8.2 Teilannullation durch Programmänderung
Bei einer Auftrags-/Programmänderung nach Bestätigung verrechnen wir folgende Gebühren:
8.2.1 Programm- oder Datumsänderung durch den Kunden pro Änderung: CHF 50.00
Zusätzlich verrechnet ERLEBNIS SCHWEIZ die annullierten Leistungen (ganzes Programm oder einzelne Teile daraus) gemäss Punkt 7.1. und 7.2 dieser AGB, sofern die Programm- oder Datumsänderung später als 28 Tage vor dem Anlass gemeldet werden.
8.3 Versäumnis, späterer Antritt, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch, welche durch den Kunden verursacht werden: In diesen Fällen trägt der Kunde, nebst den Annullationskosten gemäss Ziffer 7 hievor, die zusätzlichen entstehenden Mehrkosten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
9. Programmänderung durch ERLEBNIS SCHWEIZ
9.1 vor Vertragsabschluss
ERLEBNIS SCHWEIZ behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
9.2 nach Vertragsabschluss
ERLEBNIS SCHWEIZ behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. ERLEBNIS SCHWEIZ bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.
9.3 Ihre Rechte bei einer Vertragsänderung nach Vertragsabschluss
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des Arrangementspreises, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten c) Die Veranstalterin bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung innert der obenerwähnten Frist zukommen, so stimmen Sie der Änderung zu.
9.4 Ihre Rechte bei Programmänderung und Leistungsausfällen während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen ERLEBNIS SCHWEIZ eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten und effektiven Preis der erbrachten Dienstleistungen.
10. Annullation durch ERLEBNIS SCHWEIZ
10.1 Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise unter Umständen dennoch durchgeführt werden. Der Entscheid steht alleine ERLEBNIS SCHWEIZ zu. ERLEBNIS SCHWEIZ stellt in jedem Fall die Mindestanzahl Teilnehmer gemäss Ausschreibung, resp. Bestätigung in Rechnung.
ERLEBNIS SCHWEIZ ist jedoch berechtigt, aus Sicherheitsgründen sowie aus technischen oder logistischen Gründen die Leitungserbringung zu verweigern (z.B. wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, welche es für eine Aktivität braucht). Dem Kunden steht diesfalls kein Rückerstattungsrecht zu und es ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.
10.2 ERLEBNIS SCHWEIZ ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu gibt. Schadensersatzforderungen bleiben in diesem Fall ausgeschlossen.
10.3 Streiks, höhere Gewalt
Wird die Reise oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann die Veranstalterin die Reise oder Teile davon absagen oder vorzeitig abbrechen. In einem solchen Fall orientiert Sie ERLEBNIS SCHWEIZ so rasch als möglich und bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. ERLEBNIS SCHWEIZ kann bei Absage Ihres Programms in solchen Fällen die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Rechung stellen.
11. Versicherung
ERLEBNIS SCHWEIZ empfiehlt Ihnen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
12. Haftung
Allgemeines: ERELBNIS SCHWEIZ vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es der Veranstalterin nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Die Veranstalterin ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Wir erfüllen die von der Stiftung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz und Solvenz.
12.1 Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung von ERLEBNIS SCHWEIZ bei Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
12.2 Personenschäden
Für Personenschäden, welche Folge der Nichterfüllung oder einer ungenügenden Erfüllung des Vertrages sind, haftet ERLEBNIS SCHWEIZ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Schäden durch andere Dienstleistungsträger verursacht wurden, steht ERLEBNIS SCHWEIZ das alleinige Regressrecht gegen diese zu.
Haftungsausschlüsse:
In folgenden Fällen ist jede Haftung von ERLEBNIS SCHWEIZ ausgeschlossen:
a) Leichtes Verschulden von ERLEBNIS SCHWEIZ und deren Hilfspersonal
b) Bei Leistungserbringung durch Drittleister: Die Veranstalterin ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Die Veranstalterin haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.
c) Bei Versäumnissen des Kunden vor oder während der Reise
d) Bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnissen eines Vierten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
e) Bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, welches ERLEBNIS SCHWEIZ, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte (dazu gehören bei Flusstouren auch Niedrig- und Hochwasser)
f) Besondere Veranstaltungen können mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von ERLEBNIS SCHWEIZ ausgeschlossen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ERLEBNIS SCHWEIZ ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen ERLEBNIS SCHWEIZ / die Aare Seeland mobil AG wird als Gerichtsstand Biel-Bienne vereinbart.
Nidau, Dezember 2006